AKM Vertriebs-GmbH für Medizintechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
AGB’s
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer (§ 310 Abs. 1 BGB).
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verkaufsgeschäfte
zwischen uns und dem Käufer. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht
ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Käufers dessen Bestellungen vorbehaltlos ausführen.
(3) Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von der
Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der Verkäufer den
Käufer bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese sonst
vermittelt hat.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
§ 2 Vertragsschluss
(1)Weder der Verkaufskatalog noch
die Einstellung der Waren in unserem Online-Shop stellen ein Angebot zur
Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern sollen es dem Käufer
lediglich erleichtern, seinerseits Angebote im Rechtssinne an den Verkäufer
abzugeben; alle früheren Auflagen des Kataloges verlieren mit dem Erscheinen
des neuen Kataloges ihre Gültigkeit. Der Käufer hält sich für eine Frist von 14
Tagen ab Zugang seines Angebots bei dem Verkäufer an sein Angebot gebunden.
(2) Der Verkäufer behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-,
Urheber- und sonstigen Schutzrechte an allen Abbildungen, Zeichnungen,
Berechnungen oder sonstigen Darstellungen dieses Kataloges, dieses Online-Shops
und sonstiger Bestellunterlagen vor; diese dürfen Dritten in keiner Weise
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben hierzu zuvor ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
§ 3 Preisstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben sowohl im Katalog als auch in unserem Online-Shop gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk bzw. Lager des Verkäufers und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der Käufer trägt zusätzlich die Kosten der Transportverpackung und des Transportes. Nähere Informationen zu den Versandkosten erhalten Sie über den Link „Versandkosten“ in unserem Online-Shop. Wünscht der Käufer ausdrücklich eine Transportversicherung, wird der Verkäufer eine solche auf Kosten des Käufers abschließen.
(2) Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche
Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder
rückvergütet.
(3) Die Rechnungen sind am zehnten Arbeitstag nach Rechnungsdatum ohne jeden
Abzug zur Zahlung fällig auf einem Bankkonto des Verkäufers; Schecks, Wechsel
werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers entgegengenommen und
gelten nur als Zahlung erfüllungshalber.
§ 4 Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Gerät der Käufer mit einer
Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine behauptete
Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt, oder ein über diese
Forderung geführter gerichtlicher Rechtsstreit entscheidungsreif ist. Gleiches
gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Von dem
Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten sind die Gegenansprüche des Käufers, die auf der
mangelhaften und/oder nicht vollständigen Erbringung unserer jeweiligen
vertraglichen Leistungen beruhen, ausgenommen.
(1) Der Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in
dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB
ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines
von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu
machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall
geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von
uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns
zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche
Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des
Lieferwertes, maximal jedoch 15 % des Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.
Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorherige Absprache mit dem Verkäufer zurückgegeben werden. Die Ware muss in der unbeschädigten Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand sein. Die Rückgabe muss kostenfrei erfolgen. Es fallen stets Bearbeitungskosten an. Sterilverpackte Produkte, Sonderanfertigungen und Kühlware sind generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Möbel werden auftragsbezogen gefertigt und gelten insofern als Sonderanfertigung.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Ist der Kauf für beide Teile
ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB.
(2) Der Verkäufer leistet für die gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr,
dass er diejenigen Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Mängel
aufweisen, nach seiner Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert. Dabei
gelten in der Regel zwei Nachbesserungsversuche als zumutbar.
(3) Ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder
nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung aus
Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus
oder schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl,
kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
(4) Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbung und
Abbildungen in Katalogen oder Prospekten stellen daneben grundsätzlich keine
vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(5) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ist ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt
ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft oder aufgrund einer vom Verkäufer, seinen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt
sie nicht, soweit der Verkäufer, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht
verletzen. Kardinalpflichten bzw. vertragswesentliche Pflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und
auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. In diesem Falle ist
die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten ebenfalls nicht für Schäden, die von der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
§ 8 Verjährung
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; vorstehende Regelung gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das
Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller bereits zum Zeitpunkt
dieses Vertragsschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller
Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen
vor. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-
und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den
Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) seiner Forderung ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch,
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der
Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets
für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das
Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer
anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
(7) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 10 Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
§ 11 Gerichtsstand; Rechtswahl
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Kaufleuten als Käufer ist der Geschäftssitz des Verkäufers; es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
§ 12 Allgemeine Bedingungen für den e-commerce; Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr
1) Die Darstellung der Produkte im
Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine
unverbindliche Produktpräsentation dar. Durch Ihre Bestellung geben Sie ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dies postalisch per
E-Mail, per Fax oder über mein Bestellformular. Letzteres indem Sie die
jeweiligen Artikel in den Warenkorb legen und nach Eingabe Ihrer persönlichen
Daten sowie nach Wahl der Versand- und Zahlungsart abschließend auf den
Bestellbutton klicken. Während dieser Bestellung können Sie alle Eingaben
laufend korrigieren. Zudem werden Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung
nochmals zusammengefasst und können hiernach bearbeitet/berichtigt werden.
(2) Den Eingang der Bestellung bestätigen wir Ihnen umgehend per E-Mail.
Hierneben nehmen wir Ihr Angebot gegebenenfalls innerhalb der Bindungsfrist von
14 Tagen (vgl. § 2 (1)) ausdrücklich an, wobei dies in aller Regel per
E-Mail geschieht.
1. Der Vertragstext/Ihre Bestelldaten wird/werden nach Vertragsschluss von uns
gespeichert und kann/können von Ihnen über Ihr Kundenkonto im Internet
jederzeit abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
2. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsschluss ausschließlich in deutscher
Sprache erfolgen kann.