Beiner Medizintechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Aufträge:
Kauf- und
Reparaturaufträge werden zu nachstehenden Bedingungen geschlossen.
Bei Aufträgen im Wert
unter 80,- € wird eine Kostenpauschale von 6,90 € in Rechnung gestellt. Im Übrigen
erfolgen Lieferungen, die von uns bzw. in unserem Auftrag ausgeführt werden,
grundsätzlich frei Haus.
Zahlung:
Die Rechnungen sind
innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellungstag ohne Abzug zu bezahlen, wenn sie
keinen abweichenden Vermerk erhalten. Bei Versandaufträgen unter 80,- € sowie
bei Kundendienstleistungen sind unsere Rechnungen zahlbar rein netto sofort
nach Erhalt. Für verspätet eingehende Zahlungen werden die banküblichen
Verzugszinsen berechnet.
Berechnung:
Für die Berechnung
sind die am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preise und Bedingungen
maßgebend.
Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verpfändung oder
Weiterveräußerungen sind erst nach erfolgter Barzahlung möglich.
Aufstellung und Einweisung:
Gelieferte Geräte und
Einrichtungen werden auf Wunsch durch Fachpersonal des Lieferers aufgestellt,
elektrisch angeschlossen, in Betrieb genommen und ihre Funktion erklärt. Der
Lieferant ist berechtigt, entstehende Kosten zu berechnen. Erforderliche Bau-
und Installationsarbeiten sind Sache des Bestellers.
Beanstandungen:
Mängelrügen sind
innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend zu machen; versteckte
Mängel sofort nach ihrer Entdeckung. Der Besteller kann grundsätzlich nur
Beseitigung der Mängel in eigener Werkstätte des Lieferanten oder
Vorlieferanten verlangen. Mängelrügen berechtigen den Besteller nicht zum
Rücktritt vom Vertrag, solange Abhilfe möglich ist. Schadensersatzansprüche des
Bestellers oder Ersatzlieferung sind ausgeschlossen.
Sonderanfertigungen
und Waren außerhalb unseres Standardprogrammes können grundsätzlich nicht
zurückgenommen werden.
Sofern Dritte
Reparaturen oder Eingriffe an einer Ware vornehmen, entfällt die Garantiepflicht.
Erfüllungsort – Gerichtsstand:
Erfüllungsort für
alle Leistungen ist Landau (Pfalz). Gerichtsstand für beide Teile ist Landau (Pfalz).