Beiner Medizintechnik


Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

Aufträge:

Kauf- und Reparaturaufträge werden zu nachstehenden Bedingungen geschlossen.

Bei Aufträgen im Wert unter 80,- € wird eine Kostenpauschale von 6,90 € in Rechnung gestellt. Im Übrigen erfolgen Lieferungen, die von uns bzw. in unserem Auftrag ausgeführt werden, grundsätzlich frei Haus.

 

Zahlung:

Die Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellungstag ohne Abzug zu bezahlen, wenn sie keinen abweichenden Vermerk erhalten. Bei Versandaufträgen unter 80,- € sowie bei Kundendienstleistungen sind unsere Rechnungen zahlbar rein netto sofort nach Erhalt. Für verspätet eingehende Zahlungen werden die banküblichen Verzugszinsen berechnet.

 

Berechnung:

Für die Berechnung sind die am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preise und Bedingungen maßgebend.

 

Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verpfändung oder Weiterveräußerungen sind erst nach erfolgter Barzahlung möglich.

 

Aufstellung und Einweisung:

Gelieferte Geräte und Einrichtungen werden auf Wunsch durch Fachpersonal des Lieferers aufgestellt, elektrisch angeschlossen, in Betrieb genommen und ihre Funktion erklärt. Der Lieferant ist berechtigt, entstehende Kosten zu berechnen. Erforderliche Bau- und Installationsarbeiten sind Sache des Bestellers.

 

Beanstandungen:

Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend zu machen; versteckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung. Der Besteller kann grundsätzlich nur Beseitigung der Mängel in eigener Werkstätte des Lieferanten oder Vorlieferanten verlangen. Mängelrügen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag, solange Abhilfe möglich ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers oder Ersatzlieferung sind ausgeschlossen.

Sonderanfertigungen und Waren außerhalb unseres Standardprogrammes können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

Sofern Dritte Reparaturen oder Eingriffe an einer Ware vornehmen, entfällt die Garantiepflicht.

 

Erfüllungsort – Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Landau (Pfalz). Gerichtsstand für beide Teile ist Landau (Pfalz).