BRUNE MEDIZINTECHNIK

Vertreten durch: Jürgen Brune (Geschäftsführer)

Otto-Schott-Str. 21, 73431 Aalen 07361 / 93970 [email protected]
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Beratung
Service
Qualität
Vollversorgung

Seit über 70 Jahren ist BRUNE MEDIZINTECHNIK der Spezialist für die Versorgung der ambulanten Medizin. Nach dem Motto "Schnell, günstig, alles aus einer Hand" haben Sie über unser überregionales Logistikzentrum schnellsten Zugriff auf ein sehr breit gefächertes Produktangebot an Verbrauchsmaterial, Investitionsgütern sowie Ersatz- und Zubehörteilen.

Ergänzt wird dieses Produktangebot durch ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum in den Bereichen Technischer Service, fachliche Beratung und Management-Services - und natürlich beantworten wir gerne alle Ihre Fragen rund um unsere Produkte und deren Einsatzbereiche.



 Allgemeine Verkaufsbedingungen                                                       

§ 1  Allgemeines, Geltungsbereich

(1)    Wir verkaufen und liefern ausschließlich an Unternehmen (§ 310 Abs. 1 BGB).
(2)    Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verkaufsgeschäfte zwischen uns und dem Käufer. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers dessen Bestellungen vorbehaltlos ausführen.
(3)    Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der Verkäufer den Käufer bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat.
(4)    Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(5)    Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

§ 2  Vertragsschluss

(1)    Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Weder der Verkaufskatalog noch die Einstellung der Waren in unserem Online-Shop stellen ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern sollen es dem Käufer lediglich erleichtern, seinerseits Angebote im Rechtssinne an den Verkäufer abzugeben; alle früheren Auflagen des Kataloges verlieren mit dem Erscheinen des neuen Kataloges ihre Gültigkeit. Der Käufer hält sich für eine Frist von zwei Wochen ab Zugang seines Angebots bei dem Verkäufer an sein Angebot gebunden.
(2)    Der Verkäufer behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an allen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Darstellungen dieses Kataloges, dieses Online-Shops und sonstiger Bestellunterlagen vor; diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben hierzu zuvor ausdrücklich zugestimmt.

§ 3  Reparaturen/Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge ohne anschließenden Reparaturauftrag sind kostenpflichtig, wenn hierauf vom Verkäufer vor Ausführung der Leistung ausdrücklich hingewiesen wird. Leihgeräte sind kostenpflichtig.

§ 4  Preisstellung und Zahlungsbedingungen

(1)    Alle Preisangaben sowohl im Katalog als auch in unserem Online-Shop gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk bzw. Lager des Verkäufers und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der Käufer trägt zusätzlich die Kosten der Transportverpackung und des Transportes, wenn der Netto-Warenwert des Auftrages 90,00 € unterschreitet. Bei Paketen beträgt die Versandkostenpauschale derzeit 6,90 € zzgl. MWSt. Wünscht der Käufer ausdrücklich eine Transportversicherung, wird der Verkäufer eine solche auf Kosten des Käufers abschließen.
(2)    Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.
(3)    Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4)    Die Rechnungen sind am zehnten Arbeitstag nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu Zahlung fällig auf einem Bankkonto des Verkäufers; Schecks, Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers entgegengenommen und gelten nur als Zahlung erfüllungshalber.
(5)    Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten die Preise entsprechend den nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen unserer Vor-Verkäufer zu erhöhen. In gleicher Weise und im gleichen Umfang sind wir unverzüglich bei Vorliegen von Kostensenkungen verpflichtet, den Preis herabzusetzen. Wir werden eine entsprechende Änderung des Preises mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich dem Käufer bekannt geben. Ihm steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu.


§ 5  Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1)    Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2)    Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine behauptete Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt, oder ein über diese Forderung geführter gerichtlicher Rechtsstreit entscheidungsreif ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind die Gegenansprüche des Käufers, die auf der mangelhaften und/oder nicht vollständigen Erbringung unserer jeweiligen vertraglichen Leistungen beruhen, ausgenommen.


§6 Lieferzeit


(1)    Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2)    Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3)    Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(4)    Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5)    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6)    Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7)    Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8)    Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch 15 % des Lieferwertes.
(9)    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.

§ 7   Rückgabe/Umtausch

Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer zurückgegeben werden. Die Ware muss in der unbeschädigten Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand sein. Die Rückgabe muss kostenfrei erfolgen. Es fallen stets Bearbeitungskosten an. Sterilverpackte Produkte und Sonderanfertigungen sind generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Möbel werden auftragsbezogen gefertigt und gelten insofern als Sonderanfertigung.

§ 8  Gewährleistung und Haftung

(1)    Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB.
(2)    Der Verkäufer leistet für die gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass er diejenigen Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Mängel aufweisen, nach seiner Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert. Dabei gelten in der Regel zwei Nachbesserungsversuche als zumutbar.
(3)    Ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
(4)    Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbung und Abbildung in Katalogen oder Prospekten stellen daneben grundsätzlich keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(5)    Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;  insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer vom Verkäufer, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit der Verkäufer, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. Kardinalpflichten bzw. vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. In diesem Falle ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenz. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(6)    Die vorstehenden Regelungen gelten ebenfalls nicht für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

§ 9  Verjährung


(1)    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um den Verkauf einer Sache handelt, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den jeweiligen Mangel verursacht hat.
(2)    Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

§ 10  Eigentumsvorbehalt

(1)    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen vor. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2)    Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3)    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
(4)    Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5)    Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6)    Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
(7)    Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8)    Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 11  Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.

§ 12  Gerichtsstand; Rechtswahl


(1)    Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Kaufleuten als Käufer ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3)    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.

§ 13  Allgemeine Bedingungen für den e-commerce;
         Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr

(1)    Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. Durch Ihre Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dies postalisch per E-Mail, per Fax oder über mein Bestellformular. Letzteres indem Sie die jeweiligen Artikel in den Warenkorb legen und nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten sowie nach Wahl der Versand- und Zahlungsart abschließend auf den Bestellbutton klicken. Während dieser Bestellung können Sie alle Eingaben laufend korrigieren. Zudem werden Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung nochmals zusammengefasst und können hiernach bearbeitet/berichtigt werden.
(2)    Den Eingang der Bestellung bestätigen wir Ihnen umgehend per E-Mail. Hierneben nehmen wir Ihr  Angebot gegebenenfalls innerhalb der Bindungsfrist von zwei Wochen (vgl. § 2 (1)) ausdrücklich an, wobei dies in aller Regel per E-Mail geschieht.
(3)    Der Vertragstext/Ihre Bestelldaten wird/werden nach Vertragsschluss von uns gespeichert und kann/können von Ihnen über Ihr Kundenkonto im Internet jederzeit abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
(4)    Bitte beachten Sie, dass der Vertragsschluss ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen kann. Der vorliegende Katalog ist urheberrechtlich geschützt.

Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Jede Verwertung, Vervielfältigung von Text- und Bildmaterial ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verarbeitung, Mikroverfilmung und Einspeicherung bzw. Verarbeitung in elektronischen Systemen. Jede widerrechtliche Verwendung von Text-, Bild- und Produktmaterial wird umgehend nach Feststellung durch einen Markenanwalt abgemahnt und gegebenenfalls mittels einstweiliger Verfügung und Klage verfolgt. Alle hierdurch entstehenden Kosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten, sowie Schadensersatz sind vom Verursacher zu tragen.

Brune Medizintechnik

Inhaber Jürgen Brune
Otto-Schott-Strasse 21
73431 Aalen

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Geltungsbereich

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07361/55986-30
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Tel.: +49 (0)7361 / 939 7-0
Fax: +49 (0)7361 / 939 717
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Rechtsform: Einzelfirma
Handelsregister: Ulm
Registernummer: HRA 500482
U´st. Ident-Nr.: DE 144654140
Wilhelm Brune, Fachhandel für Medizintechnik
Inhaber Jürgen Brune

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Mitglied Cooperation medizintechnischer Fachgeschäfte



Mitglied der Zentralvereinigung Medizintechnik

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