BBraun Petzold BBraun Petzold

B. Braun PVC-Infusionsleitung Original Perfusor®

Art. Nr.: 184254   |  PZN: 03814275

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: PETZ872296/0
  • 100 Stück
  • Minimales Restvolumen
  • Luer-Lock-Ansätze
  • Bis zu einem Druck < 2 bar

Die B. Braun Original Perfusor®-Leitung PVC sind der Maßsstab für Genauigkeit in der Infusionstherapie.

79,00 € 79 EUR
100 Stück
zzgl. MwSt & Versandkosten
Sofort lieferbar i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen.

Bitte wählen Sie einen Fachhändler aus

Händlersuche
Ortsnaher technischer Service
Faire Versandkosten
Fachmännische Beratung
Beschreibung

B. Braun – Original Perfusor® Leitungen PVC - Infusion

Die Original-Perfusor®-Leitung von B. Braun ist der Maßstab für Langzeit-Konsistenz und Genauigkeit. Sie werden in der Infusionstherapie mit Spritzenpumpen verwendet, bis zu einem Druck von kleiner als 2 bar. Durch den Einsatz der Original-Perfusor®-Leitungen entsteht nahezu kein Restvolumen. Die Perfusor®-Leitung besteht aus transparentem und flexiblem PVC-Material.

  • Einmalprodukt
  • Größe: 1.5 x 2.7 mm
  • Länge: 150 cm
  • Luer-Lock-Ansätze
  • DEHP-frei
Produktdetails
Länge
150.0 cm
Größe
1.5 x 2.7 mm
Ausführung
Standard
Abgabeeinheit
100.0
Verpackungsart
Packung
Pharmazentralnummer
03814275
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.