Becton Dickinson Becton Dickinson

Mandrin zu Venflon 14 G orange

Art. Nr.: 121056   |  PZN: 04250478

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: BD 394256
  • 50 Stück
  • Zum Lumenverschluss
  • Zur Unterbrechung der Infusion
  • 14G orange

Der orange Mandrin für Venflon in 14G ist ein Latex- und PVC-freier Verschluss des Lumens mit Lock-Verriegelung.

21,50 € 21.5 EUR
50 Stück
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Beschreibung

Becton Dickinson Mandrin zu Venflon

Der Mandrin zum Venflon-Venenverweilkatheter 14 G in orange von BD weist keine scharfen Kanten auf, umschließt die Kanülenspitze vollständig und schützt sicher vor Nadelstich- Schnitt- und Kratzverletzungen. Nach der Punktion wird die Kanüle der BD-Venflon herausgezogen und der passive Sicherheitsmechanismus automatisch aktiviert. Nach dem hörbaren Einrasten lässt sich die Kanüle ohne Widerstand vom Kathetergehäuse trennen. Der Mandrin ist der passive Sicherheits-Lumenverschluss für die Venflon-Venenverweilkatheter die zur Sicherheit noch nicht gezogen werden.

  • Farbcode: orange, Größe 14 G
  • Sicherheit bei Blutentnahme, Injektion und Infusion
  • Einmalprodukt
  • Sichere Entsorgung
  • EO-Sterilisiert, einzeln verpackt
Produktdetails
Ausführung
orange
Abgabeeinheit
50.0
Verpackungsart
Packung
Pharmazentralnummer
04250478
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

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