Lohmann und Rauscher Lohmann und Rauscher

Lohmann&Rauscher Zelletten Tupfer

Art. Nr.: 128086   |  PZN: 07706016

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: LOHM13356
  • 1 Pack  á  2x500 Stück
  • Fusselfreie Zellstoff - Tupfer
  • Steril
  • Sehr saugfähig

Zelletten Tupfer sind sterile und aus Zellstoff bestehende Tupfer. Sie werden unter anderem im medizinischen Bereich und in der Kosmetik eingesetzt.

11,07 € 11.07 EUR
1 Pack  á  2x500 Stück
zzgl. MwSt & Versandkosten
Sofort lieferbar i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen.

Bitte wählen Sie einen Fachhändler aus

Händlersuche
Ortsnaher technischer Service
Faire Versandkosten
Fachmännische Beratung
Beschreibung

Lohmann und Rauscher - sterile Zellettentupfer - saugfähig und fusselfrei

Die Zellettentupfer von Lohmann und Rauscher sind besonders saugfähig und steril verpackt. Sie finden Anwendung im medizinischen sowie kosmetischen Bereich und bestehen zu 100 % aus Zellstoff. Ihr Einsatz ist sehr vielseitig und Rückstände können Fusselfrei entfernt werden.

  • Perforiert auf der Rolle
  • Blütenweiß
  • Besonders saugfähig
Produktdetails
Größe
5 x 4 cm
Ausführung
2 Rollen mit 500 Stück
Abgabeeinheit
1.0
Stückzahl pro Verpackungseinheit
1000.0
Verpackungsart
Plastiktüte
Pharmazentralnummer
07706016
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.