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Smith&Nephew Allevyn™ Schaumverband Ferse nicht haftend

Art. Nr.: 115398   |  PZN: 09686648

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: SMIT66801121
  • 1 Pack  á  7 Stück
  • Hohe Absorptionsfähigkeit
  • Fixierung notwendig

Der nicht haftende Allevyn™ Schaumverband ist ein stark saugfähiger Wundverband, der durch seine besondere Form die einfache Versorgung von Problemzonen, wie der Ferse, ermöglicht.

429,70 € 429.7 EUR
1 Pack  á  7 Stück
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Beschreibung

Smith+Nephew Allevyn™ Schaumverband Ferse nicht haftend

Der anatomisch geformte ALLEVYN Schaumverband nicht haftend ist ideal für die einfache Versorgung von Problemzonen wie Ferse, Ellenbogen, Amputationsstümpfe sowie Zehen und Hoden. Durch die latexfreie Formilierung kann der Schaumverband ohne Verklebungsgefahr getragen werden. Dank der Verbandsliegezeit von bis zu 7 Tagen ist eine zeit- und kostensparende Wundversorgung möglich. Der Patient empfindet den selteneren Verbandwechsel als angenehmer und nahezu schmerzfrei.

  • Schneller Wundverschluss
  • Hoher Tragekompfort
  • Individuell zuschneidbar
  • Verbandliegezeit bis zu 7 Tage
  • Weniger Verbandswechsel
  • Latexfrei
Produktdetails
Größe
10.5 x 13.5 cm
Ausführung
Spezialform für die Ferse
Abgabeeinheit
1.0
Pharmazentralnummer
09686648
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

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