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Lesedauer: 5 Min.

Das erfahren Sie in diesem Beitrag


  • Welche Voraussetzungen müssen Allgemeinmediziner erfüllen, um das Hautkrebs-Screening in ihrer Praxis anbieten zu können?
  • Wie viele leistungsberechtigte Patienten nehmen die Hautkrebsvorsorge beim Hausarzt in Anspruch?
  • Kann die Dermatoskopie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings abgerechnet werden?


Wenn die Sonne am Himmel brennt, zieht es uns ins Freie – ans Wasser, in die Berge, in den Garten. Dabei steigt mit jeder Stunde auch das Risiko, das später Hautkrebs heißen kann. Hautkrebs ist eine der am häufigsten auftretenden Krebserkrankungen in Deutschland.
Die gute Nachricht: Früh erkannt ist er in den meisten Fällen heilbar. Genau hier beginnt die Verantwortung der hausärztlichen Versorgung.

Gesetzlich Versicherte können ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das sogenannte Hautkrebs-Screening, bei einem Dermatologen oder bei ihrem Hausarzt in Anspruch nehmen. Manche Krankenkassen übernehmen das Hautkrebs-Screening auch für jüngere Patienten. 

Wenn Allgemeinmediziner das Screening-Programm in Ihrer Praxis anbieten möchten, müssen Sie eine Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) haben und an einem 8-stündigen Fortbildungsprogramm teilnehmen. Außerdem muss ein Dermatoskop vorgehalten werden, damit die Vorsorgeuntersuchung mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.


Alarmierende Zahlen: Warum Hautkrebs-Früherkennung immer wichtiger wird

Die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen wegen Hautkrebs hat in den letzten Jahren stark zugenommen.*  Im Jahr 2023 mussten rund 116.900 Menschen wegen Hautkrebs stationär behandelt werden – das sind fast doppelt so viele Fälle (+87,5 %) wie noch 2003. 

Männer sind dabei besonders betroffen: 56,1 % der stationären Hautkrebsbehandlungen entfielen 2023 auf Männer, obwohl sie insgesamt nur 48,2 % aller Krankenhauspatienten ausmachten.

Diese Entwicklung zeigt eindrücklich, wie wichtig Früherkennung und regelmäßige Hautkrebs-Screenings sind und dass gerade die hausärztliche Versorgung eine entscheidende Rolle dabei spielen kann, stationäre Behandlungen zu vermeiden.

Inanspruchnahme des Hautkrebs-Screenings in Allgemeinarztpraxen

Im Jahr 2022 lag die Inanspruchnahme des Hautkrebs-Screenings in Allgemeinarztpraxen bundesweit bei 7,7 %.**  Der Wert errechnet sich aus der Anzahl der dokumentierten Untersuchungen im Verhältnis zur Anzahl der leistungsberechtigten Patienten. Die Inanspruchnahme bei Dermatologen ist bundesweit geringer als bei Allgemeinmedizinern: 2022 lag sie bei 6,9 %.

Die Zahlen verdeutlichen zum einen die Relevanz der aktiven Patientenansprache, womit sich die Inanspruchnahme erhöhen lässt. Zum anderen können wir erkennen, dass Patienten das Screening bevorzugt bei ihrem Hausarzt wahrnehmen. Wahrscheinlich aus Gründen wie: Vertrauen in den Hausarzt, Nähe und Bequemlichkeit. Viele Patientinnen sind erreichbar. Aber nur, wenn Sie das Angebot auch machen. Als Hausärzt:in sind Sie die erste Anlaufstelle und genießen großes Vertrauen. 

Bereits drei Viertel der Allgemeinmediziner (bundesweit durchschnittlich 74,45 % im Jahr 2022) bieten das Hautkrebs-Screening an. Damit gehört es längst zum Standard der hausärztlichen Versorgung. Nutzen auch Sie die Möglichkeit, Teil dieses Angebots zu werden und Ihre Patienten umfassend zu betreuen. So treffen Sie die Erwartungen und verhindern, dass Patienten möglicherweise zu anderen Ärzten wechseln.


Hautkrebs-Screening Fortbildung

Wenn Sie das Hautkrebs-Screening im Rahmen Ihrer vertragsärztlichen Versorgung in Ihrer Hausarztpraxis anbieten und bei der KV abrechnen möchten, müssen Sie an einer achtstündigen Fortbildung teilnehmen. Die zertifizierte Fortbildung wird von verschiedenen Organisationen, z. B. von der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Institut für hausärztliche Fortbildung angeboten. Die Fortbildung muss nach §32 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie anerkannt sein.

Ziel ist es, Ihnen fundierte Kenntnisse in der Hautkrebs-Diagnose zu vermitteln. Die Kurse werden als Präsenzveranstaltungen oder auch in Form von Online-Seminaren angeboten und beinhalten in der Regel folgende Themenschwerpunkte:

  • Nutzen und Schaden von Früherkennungsuntersuchungen
  • Ursachen, Risikofaktoren und Risikogruppen
  • Anamnese und Untersuchungsablauf
  • Besprechung von Fallbeispielen
  • Maßnahmen zur Patientenansprache


Hausärzte benötigen für das Hautkrebs-Screening ein Dermatoskop

Seit April 2020 ist die Dermatoskopie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings „fakultativer Bestandteil“, bzw. freiwillig. Obwohl das Dermatoskop laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses beim Hautkrebs-Screening nicht eingesetzt werden muss, müssen Allgemeinmediziner in Ihrer Praxis ein Dermatoskop vorhalten, um das Hautkrebs-Screening nach GOP 01745 und GOP 01746 abrechnen zu können.

Es steht außer Frage, dass bei verdächtigen Hautveränderungen die Diagnosestellung mit dem Dermatoskop der Untersuchung mit dem bloßen Auge überlegen ist. Daher wurde die Dermatoskopie bereits in das Fortbildungsprogramm für das Hautkrebs-Screening aufgenommen.


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Kann die Dermatoskopie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings abgerechnet werden?

Die Untersuchung mit einem Dermatoskop im Rahmen der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ist seit dem Neubeschluss im April 2020 für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse abrechenbar. Vorher war dies nur möglich, wenn eine verdächtige Hautläsion entdeckt wurde, die eine genauere Untersuchung erforderlich machte. Ist Ihr Patient jünger als 35 oder möchte sich häufiger als alle 2 Jahre vorsorglich mit dem Dermatoskop untersuchen lassen, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird.


Fazit zur Hautkrebsvorsorge in der Allgemeinarztpraxis

Die Voraussetzungen, um das Hautkrebs-Screening und die Dermatoskopie als Allgemeinmediziner anbieten zu können, sind nicht besonders hoch. Gleichzeitig verdeutlichen die gestiegene Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen wegen Hautkrebs und die eher geringe Inanspruchnahme des Screenings durch die leistungsberechtigten Patienten die Notwendigkeit einer hausärztlichen Ansprache auf die Früherkennungsuntersuchung.


Weiterführende Informationen für Ärzte zum Thema Hautkrebs-Screening



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