Medizinische Waagen: Fünf Fragen fachgerecht beantwortet
Medizinische Waagen, egal ob als Säuglings-, mechanische Säulen- oder als digitale Personenwaagen, sind aus Ihrem Praxisalltag nicht wegzudenken. Sowohl in der Klinik als auch im ambulanten Bereich spielt die Beobachtung von Parametern wie Körpergewicht und BMI eine wichtige Rolle in der Diagnostik. Wie Sie sicherlich wissen, gibt es Vorgaben zur Anschaffung und zum Einsatz von Medizinprodukten seitens des Gesetzgebers.
Rund um die Bestellung, den Betrieb und die Nacheichung von medizinischen Waagen gilt es für Sie also einiges zu beachten. Fünf wichtige Fragen haben wir für Sie im Folgenden aufgegriffen.
Darf ich in meiner Praxis auch eine ungeeichte Waage verwenden?
Woran erkenne ich, dass die Waage geeicht (genauer konformitätsbewertet) ist?
Beispiel Typenschild einer Waage der Firma KERN & SOHN:
Muss die Inbetriebnahme von geeichten Waagen gemeldet werden? Falls ja, wo?
Wie lange ist die Eichung gültig?
Waagentyp | Einsatzort | Eichgültigkeit in Jahren |
Personenwaage | Arztpraxis, bei Arbeitsmedizinern | unbefristet |
Personenwaage | Krankenhäuser, Rehakliniken, Gesundheitsämter, Dialysestationen | 4 |
Säuglingswaage | unabhängig vom Einsatzort | 4 |
Laborwaage | unabhängig vom Einsatzort | 4 |
Ist eine Einweisung in die Funktion und Nutzung der Waage nötig?
Kurz gesagt:
- Die Eichung muss immer bereits beim Kauf mitbestellt werden, eine Ersteichung im Nachhinein ist nicht möglich.
- Sobald die Waage innerhalb einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses aufgestellt und verwendet wird, ist eine Medizinzulassung sowie eine Eichung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
- Wenn die Waage durch eine Hebamme oder in einer Apotheke verwendet wird, entfällt die Eichpflicht.
- Personenwaagen (außer Säuglingswaagen), die in Arztpraxen betrieben werden, müssen nicht nachgeeicht werden.
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