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Nutzer, einschließlich meldender Personen oder Einrichtungen, die von den im internen Beschwerdemanagement getroffenen Entscheidungen betroffen sind, haben das Recht, zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen sowie mit Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen. Das Recht zur Anrufung der Gerichte bleibt davon unberührt. Co-Med arbeitet nach Treu und Glauben mit der zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zusammen. Derzeit ist allerdings noch keine Stelle zertifiziert. Sobald Informationen dazu verfügbar sind, werden wir diese Website aktualisieren.
Nach Art. 24 DSA ist Co-med verpflichtet, alle 6 Monate Informationen zur durchschnittlichen Nutzerzahl zu veröffentlichen. Wir haben die durchschnittliche Anzahl an Nutzern im Zeitraum berechnet. Die Anzahl ist niedriger als 45 Millionen.