Paul Hartmann Paul Hartmann

Hartmann Watte

Art. Nr.: 183870   |  PZN: 03478535

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: HART110129
  • 1 Stück
  • Aus 100% Baumwolle
  • Zick-Zack gefaltet
  • Im praktischen Beutel

Die Hartmann Watte zur Polsterung und Wattierung schwer zugänglicher Problemstellen zur Vermeidung von Druckstellen während einer Verbandstherapie.

7,91 € 7.91 EUR
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Beschreibung

Hartmann Watte – Polsterung und Vermeidung von Druckstellen

Watte ist nicht gleich Watte. Die Zusammensetzung aus Baumwolle, Zellwolle oder einer Mischung aus beiden bestimmt das Verhalten von Watte. Die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Eigenschaften lassen sich so den jeweilig spezifischen Ansprüchen an ein Watteprodukt anpassen. Die Hartmann-Watte aus 100 % Baumwolle ist durchgängig im Zick-Zack gelegt und hat keine Perforationen. Sie eignet sich für viele medizinische Bereiche, als Polsterung und Wattierung bei der Wundversorgung ebenso, wie für die hygienischen Arbeiten in Praxis, Pflege und Krankenhaus oder zum Aufsaugen von Flüssigkeiten.

  • Im praktischen, wiederverschließbaren Kordelzugbeutel
  • Blütenweiß
  • Unsteril
  • Praktische Zick-Zack-Faltung
Produktdetails
Abgabeeinheit
1.0
Stückzahl pro Verpackungseinheit
1.0
Inhalt
400.0 g
Verpackungsart
Beutel
Pharmazentralnummer
03478535
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.