VASUFLO®INT Venenverweilkanüle mit Zuspritzventil

Art. Nr.: 184456   |  PZN: 00270188

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: DISP42022
  • Atraumatische Punktion
  • Luer-Lock-Ansatz
  • Longitudinales Zuspritzportventil
  • Hohe Durchflussrate

Die Venenverweilkanüle Vasuflo® mit Zuspritzport ist ein dünnwandiger Katheter aus Teflon, der eine venenschonende und schmerzarme Punktion möglich macht.

88,00 € 88 EUR
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Beschreibung

Vasuflo® INT – Venenverweilkanüle mit Mandarin

Die Vasuflo® Venenverweilkanüle ermöglicht mit dem speziellen 3- Facetten-Schliff und der Katheterausformung eine atraumatische Fixierung auf der Haut. Der angeschlossene FEP-Katheter integriert einen Zuspritzort zur Medikamenteninjektion. Dieser wird mit einem Mandarin verschlossen geliefert und ist entsprechend der ISO Farbcodierung in blau gekennzeichnet.

  • Integrierter Zuspritzport zur Verabreichung von Medikamenten
  • Atraumatische 3- Facetten-Schliff
  • Luer-Lock-Ansatz
  • Longitudinales Zuspritzventil
  • Dünnwandiger Katheter aus Teflon (FEP)
  • Latex-und PVC-frei
  • Passgenaue und farbcodierte Mandrins
  • DIN EN ISO 10555-5
  • Größe: 22 G
  • Farbe: blau
Produktdetails
Abgabeeinheit
1.0
Pharmazentralnummer
00270188
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.