Paul Hartmann Paul Hartmann

Hartmann Zellstofftupfer Pur-Zellin®

Art. Nr.: com-111945
MPN: HART143253
  • Steril oder unsteril
  • Aus hochgebleichtem Verbandzellstoff
  • Rolle mit 500 Stück

Die Hartmann Zellstofftupfer Pur-Zellin® aus hochgebleichtem Verbandszellstoff sind verbrauchsfertig vorgestanzt. Die Rolle enthällt 500 Tupfer der Größe 4 x 5 cm

ab 5,25 € 5.25 EUR
zzgl. MwSt & Versandkosten
Sofort lieferbar i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen.

Bitte wählen Sie einen Fachhändler aus

Händlersuche
Ortsnaher technischer Service
Faire Versandkosten
Fachmännische Beratung
Beschreibung

Hartmann Pur Zellin® – Zellstofftupfer - Entscheiden Sie selbst: steril oder unsteril?

Die Pur Zellin® Zellstofftupfer von Hartmann sind je nach Bedarf und Verwendung in unsteriler und steriler Ausführung erhältlich. Sie sind gebrauchsfertig vorgestanzt auf einer Rolle erhältlich und leicht abzutrennen. Für die praktische und hygienische Entnahme der Tupfer empfehlen wir die Pur-Zellin®-Box. Der hochgebleichte, blütenweiße Verbandzellstoff entspricht den Anforderungen des Deutschen Arzneibuches.

Sterile Ausführung

Die sterilen, keimreduzierten Tupfer sind hervorragend für die Hautreinigung und -desinfektion vor Injektionen und Infusionen sowie als Saugpolster bei kleinen Verletzungen und für die sterile Arbeit im Labor geeignet.

Unsterile Ausführung

Die unsterilen Tupfer eignen sich als Saugkissen für alle Flüssigkeiten und für den allgemeinen, unsterilen Laborgebrauch.

  • Aus hochgebleichtem Verbandzellstoff
  • Rolle mit 500 Stück
  • Größe: 4 x 5 cm
  • Sterile und nichtsterile Ausführung erhältlich
Produktdetails
Breite
4.0 cm
Länge
5.0 cm
Eigenschaften
Rollen zu 500 Stück
Stückzahl pro Verpackungseinheit
16 Rollen
Verpackungsart
Packung
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.