Lohmann und Rauscher Lohmann und Rauscher

Lohmann&Rauscher Curafix® i.v. Soft Kanülenfixierpflaster

Art. Nr.: 125988   |  PZN: 14212361

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: LOHM33696
  • 1 Pack  á  50 Stück
  • Hohe Luftdurchlässigkeit
  • Nicht dehnbar
  • Einzeln steril verpackt

Das Kanülenfixierpflaster Curafix® i.v. Soft ist geeignet zur Fixierung von Infusionskanülen unterschiedlicher Art sowie deren Zuführungsschläuchen. Sie lassen sich schnell und einfach anbringen und bieten einen angenehmen Tragekomfort.

91,11 € 91.11 EUR
1 Pack  á  50 Stück
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Beschreibung

Lohmann+Rauscher Curafix® i.v. Soft Kanülen-Fixierpflaster

Das Kanülenfixierpflaster der Firma Lohmann+Rauscher dient der sicheren und stabilen Fixierung von gelegten Kanülen auf der Haut. Eine fixierte Kanüle kann so nicht mehr verrutschen und bietet dem Patienten ein sicheres und schmerzarmes Tragegefühl. Das Fixierpflaster ist wasserdampfundurchlässig. Curafix® i.v. Soft besteht zu 100% aus Polyester und wird mit einem hautverträglichem Polyacrylatkleber hergestellt.

  • Mit zusätzlichen Polsterkissen
  • Abgerundete Ecken
  • Faltenfreie Haftung
  • Mit hautfreundlichem Polyacrylatkleber
  • Material: Polyester mit hautfreundlichem Polyacrylatklebstoff
Produktdetails
Größe
6 x 7,5 cm
Steril
Ja
Abgabeeinheit
1.0
Stückzahl pro Verpackungseinheit
50.0
Verpackungsart
Packung
Pharmazentralnummer
14212361
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.