Lohmann und Rauscher Lohmann und Rauscher

Lohmann&Rauscher Kanülenfixierpflaster Curafix® i.v. Classic

Art. Nr.: 182257   |  PZN: 02429629

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: LOHM30102
  • 1 Pack  á  20 Stück
  • Nicht dehnbar
  • Mit zentraler Loch-/Schlitzstanzung zur einfachen und schnellen Fixierung
  • Hohe Luftdurchlässigkeit

Kanülenfixierpflaster Curafix® i.v. Classic ist geeignet zur Fixierung von Infusionskanülen unterschiedlicher Art sowie deren Zuführungsschläuchen. Sie lassen sich schnell und einfach anbringen und bieten einen angenehmen Tragekomfort.

7,01 € 7.01 EUR
1 Pack  á  20 Stück
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Beschreibung

Lohmann+Rauscher Curafix® i.v. Classic Kanülenfixierpflaster

Die Curafix® i.v. Classic Kanülen-Fixierungspflaster eignen sich im Praxis- und Krankenhausalltag zur Fixierung von Infusionskanülen am Patienten. Die zugehörigen Zuführungsschläuche können ebenfalls mit den Fixierungspflastern befestigt werden. Die Pflaster sind nicht dehnbar und haben eine hohe Luftdurchlässigkeit. Die Pflaster sind mit einer Loch-/Schlitzstanzung zur einfachen und sicheren Fixierung der Infusionskanülen ausgestattet.

  • Material: Viskosegewebe
  • Hautfreundlich
  • Farbe: Hautfarben
  • Nicht dehnbar
Produktdetails
Größe
2.5 x 12.5 cm
Abgabeeinheit
1.0
Stückzahl pro Verpackungseinheit
20.0
Verpackungsart
Packung
Pharmazentralnummer
02429629
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.