Urgo

Urgo Idealbinde 8.0 cm

Art. Nr.: 172057   |  PZN: 03925589

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: URGO510901
  • 1 Pack  á  10 Stück
  • Hoher Tragekomfort
  • Dauerelastisch
  • Weiß, weich und saugfähig

Die Urgo Idealbinde ist eine Binde mit mittlerem Zug. Das Anwendungsgebiet liegt in Stütz-und Entlastungsverbänden und Fixierung anderer Verbandmaterialien.

57,92 € 57.92 EUR
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Beschreibung

Urgo Idealbinde mit mittlerem Zug

Mit der Idealbinde von Urgo lassen sich einfach und schnell Kompressionsverbände an Extremitäten anlegen. Die nicht sterile Binde ist sehr elastisch und eignet sich daher zur Fixierung von Wundverbänden, zur Stabilisierung von Gelenken aber auch in der Thromboseprophylaxe. Das hautfreundliche Material ist luftdurchlässig und wird auch bei längerem Tragen von den Patienten nicht als unangenehm empfunden. Mit einer Dehnbarkeit von > 80% fühlt sie sich trotzdem weich an, behält aber ihre Elastizität. Die weiße Binde ist außerdem saugfähig.

  • Zur Fixierung
  • Binde mit mittlerem Zug
  • Elastizität: 80% längsdehnbar
  • Eigenschaften: luftdurchlässig, saugfähig und weich
  • Hoher Tragekomfort
Produktdetails
Breite
8.0 cm
Abgabeeinheit
1.0
Pharmazentralnummer
03925589
Länge
5.0 m
Stückzahl pro Verpackungseinheit
10.0
Verpackungsart
Packung
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.