Urgo

Urgo Urgomull haft Fixierbinde

Art. Nr.: com-115643
  • Auf sich selbst haftend
  • Längselastisch
  • Latexfrei

Die Urgomull haft ist eine kräftige kohäsive latexfreie Fixierbinde. Dies eBindne kommen hauptsächlich an runden und konischen Körperteilen beispielsweise zur Fixierung von Wundauflagen, Kathetern, Kanülen und Schienen zur Anwendung.

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Beschreibung

Urgo Urgomull haft Fixierverband - Geeignet für konische und runde Körperstellen

Der latexfreie Urgomull haft Fixierverband eignet sich vor allem für einen rutschfesten Halt an runden und konischen Körperteilen. Er eignet sich zur Fixierung von Verbänden aller -Art und als Sekundärverband. Als Sekundärverband ist er bei Schienen, Gipsverbänden, Polstermaterialen, Kathetern und Kanülen bestens geeignet. Die hohe Längselastizität bis max. 100% ermöglicht, dass sich der Verband fest um jede Körperstelle anlegen lässt. Dies zeigt sich auch bei der Zusammensetzung des Materials: 40% Baumwolle, 31% Viskose und 29% Polyamid. Der Patient nimmt Urgomull haft als einen weichen und hautfreundlichen Fixierverband wahr mit einem angenehmen Tragegefühl auf der Haut. Der Verband haftet nur auf sich selbst, ohne ein Verkleben auf der Haut, sollte aber nur bei intakter Haut des Patienten angewendet werden.

  • Einmalgebrauch
  • Fixierverband für konische und runde Körperteile
  • Fixierung von Verbändne in der Langzeitbehandlung und als Sekundärverband einsetzbar
  • Material: 40% Baumwolle, 31% Viskose, 29% Polyamid
  • Bis zu 100% längselastisch dehnbar
  • Klebemasse: latexfreies, synthetisches Polymer
  • Eigenschaften: luftdurchlässig und rutschfest
  • Selbsthaftend, kein Verkleben auf Haut und Haaren und Kleidung
Produktdetails
Länge
20.0 m
Eigenschaften
elastisch, kohäsiv
Verpackungsart
Packung
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.