Elastus® tubisoft Schlauchverband

Art. Nr.: 124754   |  PZN: 16731591

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: MOST73003
  • 1 Stück
  • Sekundärverband
  • Sichere Fixierung
  • Farbe: Weiß mit blauem Streifen

ELASTUS® tubisoft bi-stretch von Most Active ist ein nahtloser, bielastischer Schlauchverband der dem Schutz der Haut Gipsverbänden und -schienen sowie der sicheren Fixierung von Wundauflagen und Elektroden dient.

36,23 € 36.23 EUR
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Beschreibung

ELASTUS® tubisoft bi-stretch – Der blaue, bi-elastische Schlauchverband

ELASTUS® tubisoft bi-stretch ist ein nahtloser, dauerelastischer Schlauchverband der sich in der Breite und Länge dehnen lässt. Er passt sich beim Zusammenziehen genau dem verbundenen Körperteil an. Der Schlauchverband besteht aus 92 % Viskose und besitzt einen hohen Tragekomfort. Tubiquick-Schlauchverbände eignen sich als Hautschutz unter Gips- und Zinkleimverbänden ebenso, wie zur Fixierung von Infusionskanülen, Wund- und Salbenauflagen.

  • Material: 92% Viskose, 5% Lycra, 3% Polyamid
  • Nahtlos gewirkter Hautschutz bei starren und halbstarren Verbänden
  • Vielfache Breitendehnung
  • Farbiger, blauer Kennstreifen
  • Größe: 8 cm x 10 m
Produktdetails
Breite
8.0 cm
Länge
10.0 m
Größe
Größe 3
Abgabeeinheit
1.0
Verpackungsart
Packung
Pharmazentralnummer
16731591
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

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