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schülke octenilin® Wundspüllösung

Art. Nr.: 114662   |  PZN: 05747123

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: SCHÜ121701
  • 1 Flasche
  • Fläschchen mit 350 mL Inhalt
  • Steril
  • Konserviert

Die schülke octenilin® Wundspüllösung ermöglicht eine schnelle und effektive Wundreinigung bei besonders guter Hautverträglichkeit. Sie ist für sämtliche Wundsituationen einsetzbar und für den wiederholten Gebrauch geeignet.

12,78 € 12.78 EUR
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Beschreibung

schülke octenilin® Wundspüllösung

Die Wundreinigung und Spülung spielen eine zentrale Rolle in der chronischen Wundbehandlung. Nach ausführlicher Wundanamnese und Feststellung der Einflussfaktoren ist die Wundreinigung in vielen Fällen eine Voraussetzung für die zügige und gute Heilung. Primär werden mit der schülke octenilin® Wundspülung Beläge und Schmutz aus der Wunde gespült. Es werden „Abfallprodukte“ wie Exsudat, Nekrosepartikel, Biofilme und Zelltrümmer entfernt.

  • Verwendung in der Chirurgie, Wundversorgung und Unfallambulanz
  • Entfernung von infizierenden und verunreinigenden Partikeln in der Wunde
  • Zur mechanischen Anwendung geeignet
Produktdetails
Abgabeeinheit
1.0
Stückzahl pro Verpackungseinheit
10.0
Verpackungsart
Flasche mit Pumpdosierer
Pharmazentralnummer
05747123
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.