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B. Braun Askina® Zellstofftupfer Brauncel® unsteril

Art. Nr.: 112647   |  PZN: 08473637

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: PETZ905101/5
  • 1 Rolle
  • Vorgestanzt
  • Einfach abzureißen
  • Saugstark

Die B.Braun Askina® Brauncel® Zellstofftupfer sind unsterile, chlorfrei gebleichte Tupfer, die saugstark und dabei formstabil sind.

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Beschreibung

B. Braun - Askina® Brauncel® - Zellstofftupfer von der Rolle

Die Askina® Brauncel® Zellstofftupfer von B.Braun erhalten Sie auf der praktischen Rolle. Der hochgebleichte Verbandzellstoff wird dazu verwendet, die Haut vor Injektionen zu reinigen oder auch als Saugpolster auf Wunden zu platzieren. Die 4 x 5 cm großen, vorgestanzten Tupfer können einfach und sauber von der Rolle abgerissen werden. Zur Lagerung der Rollen bietet sich die Askina® Brauncel®-Box an, in der die hygienische, staubgeschützte Aufbewahrung möglich ist.

  • Zur Hautreinigung vor Injektionen und als Saugpolster
  • Aus hochgebleichtem Verbandzellstoff nach DAB, DIN 19310
  • 100 % chlorfrei gebleichter Verbandzellstoff
  • Gebrauchsfertig vorgestanzt
  • Einfach und sauber abzureißen
  • Stark saugfähig und formstabil
  • Rollen mit 500 Stück in 2 Lagen
  • Größe: 4 x 5 cm
Produktdetails
Breite
4.0 cm
Länge
5.0 cm
Ausführung
mit 500 Tupfern
Abgabeeinheit
1.0
Stückzahl pro Verpackungseinheit
1.0
Verpackungsart
Rolle
Pharmazentralnummer
08473637
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.