Fesmed FES-ZELL Zellstofftupfer

Art. Nr.: 124387   |  PZN: 08851186

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: FESM121201
  • 1 Pack  á  100 Stück
  • Vorgestanzte Tupfer
  • Hochgebleicht
  • Unsteril

Die FES-ZELL Zellstofftupfer von Fesmed sind gebrauchsfertige und vorgestanzte Zellstofftupfer mit hoher Saugleistung. Sie sind weich und abriebfest und vielseitig verwendbar.

1,93 € 1.93 EUR
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Beschreibung

Fesmed – Zellstofftupfer FES-ZELL – Für die äußere Wundversorgung und vieles mehr

Die weichen und abriebfesten Zellstofftupfer FES-ZELL von Fesmed eignen sich zur äußeren Wundversorgung ebenso wie zur Hautreinigung und Desinfektion vor Injektionen und Infusionen. Sie können des Weiteren als Saugpolster bei kleinen Verletzungen, im kosmetischen Arbeitsbereich als auch für unterschiedlichste Labortätigkeiten verwendet werden. Die 12-lagigen Zellstofftupfer haben eine sehr hohe Saugfähigkeit und werden nichtsteril angeboten.

  • Hochgebleicht nach DIN EN 19310
  • Unsteril
  • Gebrauchsfertig vorgestanzt
  • Leicht abzureißen
Produktdetails
Breite
5.0 cm
Länge
4.0 cm
Lagen
12-lagig
Abgabeeinheit
1.0
Stückzahl pro Verpackungseinheit
100.0
Verpackungsart
Faltschachtel
Pharmazentralnummer
08851186
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.