Hubrich medical GmbH & Co. KG


Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Onlineshop)
1. Allgemeines
1.1. Betreiberin der Plattform co-med.de (https://www.co-med.de) ist die CO-MED GmbH & Co. KG, Hochstraße 1, 66265 Heusweiler (nach-folgend: CO-MED).
1.2. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche auf dem Online-Marktplatz auf www.hubrichshop.de bzw. https://www.co-med.de (nachfolgend: co-med.de) abgeschlossenen Verträge zwischen dem Kunden (nachfolgend KUNDE) und der Hubrich medical GmbH & Co. KG, Magnolienweg 8, 63741 Aschaffenburg, Deutschland (nachfolgend: VERKÄUFER).
1.3. Die Angebote des VERKÄUFERS auf co-med.de richten sich ausschließlich an KUNDEN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB dürfen auf co-med.de keine Bestellungen ausführen.
1.4. Die in diesen AGB aufgeführten Rechte und Pflichten gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der VERKÄUFER den KUNDEN bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat.
1.5. Diese AGB gelten nicht für Bestellungen, die offline, z.B. mittels des von CO-MED herausgegebenen Kataloges, bei dem VERKÄUFER bestellt werden.
1.6. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt der VERKÄUFER nicht an, es sei denn, der VERKÄUFER hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Gegenstand dieser AGB ist die Bestellung von Waren durch den KUNDEN und Bestellabwicklung der auf co-med.de angebotenen Waren durch den VERKÄUFER.
2.2. Auf co-med.de kann der KUNDE Waren in seinen Warenkorb einlegen und bestellen.
2.3. Die Darstellung der Produkte auf dem Online-Marktplatz co-med.de stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung bei dem VERKÄUFER dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung auf co-med.de ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel gegenüber dem VERKÄUFER ab. Der Plattformanbieter CO-MED wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems auf co-med.de kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. Die VERKÄUFER werden das jeweilige Angebot des KUNDEN nach Prüfung durch gesonderte Annahmeerklärung oder durch Übersendung der Ware annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahme-erklärung bzw. mit Übersendung der bestellten Waren / Erbringung der Leistung kommt der Vertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich. Weder die auf co-med.de gelisteten Artikel noch sonstige Produktinformationen auf co-med.de stel-len Angebote der VERKÄUFER dar.
2.4. Zur Einleitung des Kaufvorgangs gestaltet sich der technische Prozess auf co-med.de wie folgt:
? Wahl des VERKÄUFERS (via PLZ, Ort oder Standortabfrage des Browsers);
? Hinzufügen der ausgewählten Ware in den Warenkorb;
? Korrekturmöglichkeit im Warenkorb (Bzgl. Anzahl bzw. Entfernung des Produktes);
? Log-In oder Konto-Eröffnung (falls noch nicht der Fall bzw. noch nicht eingeloggt);
? Festlegung einer Termin-Bestellung (Rückstellung) oder Gang zur Kasse;
? Überprüfung der Angaben bzgl. der wesentlichen Eigenschaften der Ware;
? Ausführen der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“.
2.5. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Waren-korb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.
2.6. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Aussagen, etc. der VERKÄUFER sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung des VERKÄUFERS.
2.7. Verträge kommen ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem VERKÄUFER zustande, nicht zwischen den KUNDEN und CO-MED.
2.8. Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Vertragstextspeicherung
3.1. Der Text dieser AGB wird von dem VERKÄUFER nicht gesondert gespeichert.
3.2. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB kann auch auf co-med.de jederzeit auf der „Über Uns“ Seite des VERKÄUFERS abrufbar und kann dort abgespeichert und ausgedruckt werden.
4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preisangaben gelten für eine Lieferung ab Werk bzw. ab Lager des VERKÄUFERS. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie auf co-med.de angezeigt werden.
4.2. Die auf co-med.de angezeigten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich netto, d.h. ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Der KUNDE trägt die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche ge-setzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.
4.3. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) anfallen, die vom Käufer zu zahlen sind.
4.4. Beim Kauf von Waren, die in einem Paket oder in sonstiger Weise auf dem Postweg geliefert werden, gilt Folgendes:
4.5. Der KUNDE trägt die Kosten des Transportes. Die auf co-med.de angezeigten Preise beinhalten nicht die Versandkosten für Verpackung und Porto. Die Versandkosten werden innerhalb des Bestellprozesses dynamisch berechnet und vor der Bestellung in der Warenkorbüber-sicht angezeigt.
4.6. Nähere Informationen zu den Versandkosten sind auf der Seite: https://www.co-med.de/versand-und-lieferkonditionen/ abrufbar.
4.7. Soweit der KUNDE den Abschluss einer Transportversicherung beauftragt, wird der betreffende VERKÄUFER eine solche auf Kosten des KUNDEN abschließen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der VERKÄUFER akzeptiert nur die angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
5.2. Bei Zahlung auf Rechnung ist der vollständige Betrag am zehnten Arbeitstag nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
5.3. Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten die Preise entspre-chend den nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderun-gen der VERKÄUFERS in dem Maße zu erhöhen, wie seine Kosten gestiegen sind. Dem KUNDEN bleibt der Beweis des Gegenteils vor-behalten. In gleicher Weise und im gleichen Umfang ist der VERKÄUFER beim Eintritt von Kostensenkungen verpflichtet, den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen.
5.4. Der VERKÄUFER wird eine entsprechende Änderung des Preises mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich dem KUNDEN bekannt geben. Dem KUNDEN steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu.
5.5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
6. Zahlungsverzug, Aufrechnung
6.1. Im Falle des Verzugs ist der KUNDE zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt dem VERKÄUFER vorbehalten. Die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
6.2. Die Aufrechnung durch den KUNDEN ist nur zulässig, soweit seine behauptete Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt, oder ein über diese Forderung geführter gerichtlicher Rechtsstreit entscheidungsreif ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurück-behaltungsrechten. Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind die Gegen-ansprüche des KUNDEN, die auf der mangelhaften und/oder nicht vollständigen Erbringung der jeweiligen vertraglichen Leistungen des VERKÄUFERS beruhen, ausgenommen.
7. Liefer- und Versandbedingungen / Rückgabe von Verpackungen
7.1. Der VERKÄUFER ist berechtigt, den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auftrag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE dem VERKÄUFER keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet.
7.2. Die Angabe von Lieferfristen durch den VERKÄUFER erfolgt unverbindlich. Sofern der VERKÄUFER verbindliche Lieferfristen, die geson-dert bestätigt wurden, aus Gründen, die der VERKÄUFER nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der VERKÄUFER den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der VERKÄUFER berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück-zutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird der VERKÄUFER unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des VERKÄUFERS, wenn der VERKÄUFER ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den VERKÄUFER noch dessen Zulieferer ein Verschul-den trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers des VERKÄUFERS besteht.
7.3. Bestellungen können nur von KUNDEN mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum aufgegeben werden. Die Lieferung erfolgt nur nach Deutschland sowie in die auf co-med.de angebotenen Länder. Bei Lieferverzögerungen wird der VERKÄUFER den KUNDEN umgehend in-formieren.
7.4. Der Eintritt von Lieferverzug des VERKÄUFERS bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN vorab erforderlich.
7.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf den KUNDEN über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KUNDE sich in Verzug der Annahme befindet.
7.6. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom KUNDEN zu vertretenden Gründen, so ist der VERKÄUFER berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehr-aufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
7.7. Sofern ein durch den KUNDEN bestellte Ware oder eine sonstige Leistung nicht lieferbar / verfügbar sein sollte, wird der VERKÄUFER dies als Rückstand führen und wenn verfügbar an den KUNDEN ausliefern bzw. die sonstige Leistung erbringen. Eine automatische Strei-chung von Rückständen erfolgt durch den VERKÄUFER nach 6 Monaten. Die ursprüngliche Bestellung des KUNDEN ist bezogen auf den Rückstand ab diesem Zeitpunkt als gegenstandslos anzusehen.
7.8. Die Rechte des KUNDEN aus Ziffer 11 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte des VERKÄUFERS bei einem Ausschluss der Leistungs-pflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an den VERKÄUFER zurück, da eine Zustellung beim KUNDEN nicht möglich war, trägt der KUNDE die Kosten für einen erneuten Versand, wenn die Anlieferung bei dem KUNDEN an einem Werktag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr MEZ erfolgte, es sei denn der KUNDE hätte den VERKÄUFER vorab auf eine Nichterreichbarkeit zum jeweiligen Lieferzeitpunkt explizit hingewiesen.
7.9. Gebrauchte, restentleerte Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die der VERKÄUFER an den KUNDEN geliefert hat, können von den KUNDEN ausschließlich am Geschäftssitz des Logistikdienstleisters: CO-MED, Hochstraße 1, 66265 Heusweiler, Deutschland oder am Geschäftssitz des VERKÄUFERS bzw. an einer zentralen Annahmestelle abgegeben werden.
8. Freiwillige Rücknahme / Sonderanfertigungen
8.1. Ein Recht des KUNDEN auf Rückgabe oder Umtausch der Ware / der Leistung besteht abseits gesetzlich geregelter Fälle nicht.
8.2. Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann außerhalb der gesetzlichen Fälle (z.B. Gewährleistung, Rücktritt, etc.) nur nach vorhe-riger Zustimmung des VERKÄUFERS an diesen zurückgegeben werden (sog. Freiwillige Rücknahme).
8.3. Die Ware muss im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme in der unbeschädigten Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand sein und jeweils mit dem VERKÄUFER im Einzelfall vereinbart werden.
8.4. Die Kosten der Rückgabe im Rahmen der freiwilligen Rücknahme trägt der KUNDE, es sei denn dies wir abweichend zwischen dem KUNDEN und dem VERKÄUFER vereinbart.
8.5. Steril verpackte Produkte, Sonderanfertigungen und Kühlware sind generell von freiwilliger Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.
8.6. Möbel werden auftragsbezogen gefertigt und gelten als Sonderanfertigung.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Der VERKÄUFER behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller bereits zum Zeitpunkt dieses Vertrags-schlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen vor. Der VERKÄUFER ist bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache in seinen Besitz zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den VERKÄUFER liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der VERKÄUFER ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des KUNDEN - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
9.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der KUNDE den VERKÄUFER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem VERKÄUFER die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der KUNDE für die dem VERKÄUFER entstandenen Ausfälle.
9.3. Der KUNDE ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem VERKÄUFER jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der KUNDE auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des VERKÄUFERS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der VERKÄUFER verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der VERKÄUFER verlangen, dass der KUNDE ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Ein-zug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den KUNDEN wird stets für den VERKÄUFER vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem VERKÄUFER nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
9.5. Wird die Kaufsache mit anderen, dem VERKÄUFER nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der VERKÄUFER Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen ver-mischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Haupt-sache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der KUNDE dem VERKÄUFER anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der KUNDE verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den VERKÄUFER.
9.6. Der KUNDE tritt dem VERKÄUFER auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen des VERKÄUFERS gegen den KUNDEN ab, die durch die Verbindung von Kaufsachen mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
9.7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen des VERKÄUFERS um mehr als 10%, wird der VERKÄUFER auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl des VERKÄUFERS freigeben.
10. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht
10.1. Die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Ver-braucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
10.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.
10.3. Grundlage der Mängelhaftung des VERKÄUFERS ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Verein-barung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen auf co-med.de sowie ggf. Angaben in Flyern, Katalogen, Preis-listen, Aussagen etc. (auch ggf. des Herstellers) , einem Angebot des VERKÄUFERS und dessen Anlagen soweit diese dem KUNDEN vor seiner Bestellung zugänglich waren oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
10.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Die Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser die Leistung unverzüglich nach Erhalt auf er-kennbare Mängel untersucht und dem VERKÄUFER nicht versteckte Mängel unverzüglich schriftlich (E-Mail, Brief oder FAX) anzeigt. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des VERKÄUFERS für den betreffenden Mangel ausgeschlossen.
10.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der VERKÄUFER zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbes-serung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht des VERKÄUFERS, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der VERKÄUFER ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
10.6. Der VERKÄUFER erstattet die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Liegt kein Mangel vor, kann der VERKÄUFER vom KUNDEN die aus dem unberechtigten Verlangen, einen Mangel zu beseitigen, entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den KUNDEN nicht erkennbar.
10.7. Der KUNDE hat den VERKÄUFER die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den ge-setzlichen Vorschriften an den VERKÄUFER zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der VERKÄUFER ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
10.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN zu setzende angemessene Frist erfolglos abge-laufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis min-dern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
10.9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 11 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den VERKÄUFER richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
11.2. Die Haftung des VERKÄUFERS ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des in Anspruch genommenen VERKÄUFERS, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfül-lungsgehilfen. Soweit die Haftung des VERKÄUFERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des VERKÄUFERS.
11.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrläs-sigen Pflichtverletzung durch den VERKÄUFER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VERKÄUFERS beruhen, haftet der VERKÄUFER nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.4. Sofern der VERKÄUFER zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typi-scherweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ord-nungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
11.5. Die Haftung des VERKÄUFERS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
12. Verjährung
12.1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um den Ver-kauf einer Sache handelt, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den jeweiligen Mangel verursacht hat.
12.2. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
13. Datenspeicherung und Datenschutz
13.1. Zum Zwecke der Bestellabwicklung werden personenbezogene Daten des KUNDEN bzw. der betroffenen Mitarbeiter des KUNDEN elekt-ronisch durch den VERKÄUFER gespeichert und für die Zwecke der Vertragserfüllung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verar-beitet.
13.2. Ergänzend gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite https://www.co-med.de/datenschutz sowie die Datenschutzhinweise auf der der „Über uns“-Seite des VERKÄUFERS.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Produktinformationen des VERKÄUFERS aus co-med.de sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, Vervielfältigung von Text- und Bildmaterial ist ohne ausdrückliche Zustimmung des VERKÄUFERS nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verar-beitung und Einspeicherung bzw. Verarbeitung in elektronischen Systemen. Jede widerrechtliche Verwendung von Text-, Bild- und Pro-duktmaterial wird umgehend nach Feststellung rechtlich verfolgt.
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3. Sofern zwischen dem VERKÄUFER und dem KUNDEN keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des VERKÄUFERS.
14.4. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des VERKÄUFERS. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unter-nehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage-erhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis des VERKÄUFERS, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.