Wartung & Reparatur medizinischer Geräte
- Deutschlandweiter Service durch spezialisierte Medizintechniker
- Herstellerübergreifend
- Leihgeräte für einen ungestörten Praxisbetrieb
Wir reparieren und warten zum Beispiel folgende medizinische Geräte:
- Ultraschallsonden
(In Zusammenarbeit mit der Fa. Mides) - Audiometer
- Blutdruckmessgeräte
- Brutschränke
- Defibrillatoren
- EKG-Geräte
- Ergometer
- Gynäkologische Stühle
- HF-Chirurgiegeräte
- OP-Leuchten
- Sterilisatoren / Autoklaven
- Ultraschallgeräte
- Zentrifugen
- Elektrische Liegen
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder erreichen Sie uns telefonisch:
Wartung medizinischer Geräte
Reparatur medizinischer Geräte
Trotz hoher Qualität kann es vorkommen, dass ein medizintechnisches Gerät ausfällt oder dass einzelne Bauteile verschleißen. Damit Sie Ihren Praxisbetrieb trotzdem wie gewohnt weiterführen können, bieten wir Ihnen einen schnellen und zuverlässigen Reparatur-Service. Unsere qualifizierten Medizintechniker führen die Reparatur oder Aufbereitung Ihres Geräts gemäß der Herstellerangaben und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben durch.
Wenn das Gerät nicht bei Ihnen vor Ort, sondern in unserer autorisierten Servicewerkstatt repariert wird, kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Abholung und Rücklieferung.
Leihgeräteservice für einen ungestörten Praxisbetrieb
Wenn ein medizintechnisches Gerät z. B. aufgrund eines Defekts ausfällt und repariert werden muss, darf dies den gewohnten Praxisbetrieb nicht stören. Deshalb stellen wir Ihnen zeitnah Leihgeräte aus unserem Bestand zur Verfügung und weisen Sie und Ihre Mitarbeiter in die Bedienung des Leihgeräts ein.
Fernwartungen bei Problemen mit Ihrer Medizintechnik-Software
Warum sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen bei medizinischen Geräten erforderlich?
Garantien und Versicherungsschutz beibehalten
- Gerätegarantien können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie nachweisen können, dass das Gerät vorschriftsgemäß gewartet wurde.
- Wenn Sie die regelmäßige Wartung Ihrer medizintechnischen Geräte lückenlos nachweisen können, sind Sie in Schadensfällen auf der sicheren Seite und haben keine Einschränkungen bei Ihrem Versicherungsschutz.
Welche rechtlichen Vorgaben müssen Sie bei der Inspektion, Wartung und Prüfung Ihrer medizinischen Geräte beachten?
Die Pflicht zur regelmäßigen Inspektion, Wartung und Prüfung medizintechnischer Geräte leitet sich aus dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), der Unfallverhütungsvorschrift (UVV BGV-A3) sowie aus den Herstellerangaben des Geräts ab. Je nach Gerät müssen Sie sicherheitstechnische Kontrollen nach § 11 MPBetreibV, messtechnische Kontrollen nach § 14 MPBetreibV und/oder Prüfungen elektrischer Geräte und Anlagen nach DGUV-Vorschrift 3 durchgeführen lassen. Mehr erfahren