Coloplast Biatain® Schaumverband steril, nicht- haftend

Art. Nr.: com-121166
  • Ausgezeichnete Absorption
  • Lange Tragezeit
  • Nicht-haftend
  • Angenehm auf der Haut

Biatain® Schaumverband ist ein nicht-haftender, weicher Polyurethan-Schaumverband für die sichere Aufnahme und Speicherung des Wundsekrets zur schnellen Wundheilung, auch bei einer langen Tragezeit.

ab 108,55 € 108.55 EUR
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Beschreibung

Coloplast - Biatain® Schaumverband steril

Bei chronischen und exsudierenden Wunden, wie zum Beispiel bei Ulcus cruris, Dekubitus, Verbrennungen 2. Grades, Spalthautentnahmestellen oder auch bei postoperativen Wunden ist der sterile Biatain® Schaumverband aus Polyurethan mit seiner 3-D Struktur optimal geeignet. Der kolloidale, nicht-haftende Rand des Verbands ist speziell für die empfindliche Haut entwickelt. Dieser hinterlässt keine Druckstellen auf der Haut und verhindert ein weiteres Ausbreiten der Wundumgebung. Die 3-D-Struktur wirkt, sobald der Verband auf das Wundexsudat trifft. Die Flüssigkeit wird vertikal abgeleitet und sicher gespeichert. Zurück bleibt ein für die Wundheilung förderliches feuchtes Milieu. Die ausgezeichnete Absorptions-und Retentionsfähigkeit des Biatain® Schaumverbands unterstützt die Patientensicherheit enorm. Wirtschaftlich betrachtet zeigt der Verband seinen finanziellen Kostenvorteil durch die lange Tragezeit von bis zu 7 Tagen.

  • Für fragile Haut
  • Breiter Einsatzbereich für exsudierende Wunden
  • Nicht-haftende Ränder
  • Keine Mazeration
  • 3-D Schaumstoffstruktur mit vertikaler Wundsektretableitung
  • Wirtschaftliche Lösung, da bis zu 7 Tagen Tragezeit
  • Hervorragende Absorption und Retention
  • Steril
  • Verschiedene Größen verfügbar
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

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