Paul Hartmann Paul Hartmann

Hartmann Eycopad® Augenkompressen unsteril, 56 x 70 mm

Art. Nr.: 183037   |  PZN: 02733356

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: HART415650
  • 1 Pack  á  50 Stück
  • Polsternder Augenschutz
  • Weich
  • Saugfähig

Die Augenkompresse Eycopad® von Hartmann versorgt nässende und trockene Wunden mit einer saugfähigen Auflage aus Baumwolle, die zugleich eine hervorragende Polsterung als Schutz vor äußeren Einflüssen bietet.

44,12 € 44.12 EUR
1 Pack  á  50 Stück
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Beschreibung

Hartmann Eycopad® - Die vielseitige Augenkompresse

Die weichen Augenkompressen Eycopad® von Hartmann eignen sich zur Wundversorgung und zum Polstern des verletzten Auges. Sie bestehen aus Watte, die von einer Schicht Verbandmull aus reiner Baumwolle beidseitig umgeben sind. Dies gewährt der Kompresse eine ausgezeichnete Saugfähigkeit.

  • Material: Watte von Mull aus Baumwolle umgeben
  • Rundum geschlossen, dadurch kein Ausfasern
  • Hohes Absorptionsvermögen
  • Weiche Füllung aus bauschiger Saugwatte
  • Zur Versorgung von Verletzungen am Auge und zur weichen Wundabdeckung nach operativen Eingriffen
Produktdetails
Größe
56 x 70 mm
Ausführung
unsteril, 56 x 70 mm
Abgabeeinheit
1.0
Pharmazentralnummer
02733356
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

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