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B.Braun Askina® Pad S Schlitzkompressen

Art. Nr.: 128912   |  PZN: 18208557

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: PETZWIN9024010
  • 1 Pack  á  100 Stück
  • Nichthaftende, saugstarke Schlitzkompresse
  • Zur Wundversorgung von Kathetern
  • Steril

Die sterile B. Braun Wundauflage Askina® Pad S ist eine nicht haftende, saugstarke Schlitzkompresse zur Wundversorgung von Kathetern und Drahtextension.

68,70 € 68.7 EUR
1 Pack  á  100 Stück
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Beschreibung

B. Braun - Askina® Pad S - Nichthaftende, saugstarke Schlitzkompresse

Die Askina® Pad S Schlitzkompressen von B. Braun sind sterile Kompressen mit hervorragender Saugfähigkeit. Die Kompressen eignen sich dank der guten Polsterung zur Wundversorgung bei Kathetern sowie Draht-und Nagelextensionen. Umgeben von einer netzartigen, glänzenden Polyesterfolie wird dem Verkleben der Wunde entgegen gewirkt. Sie eignen sich zur Wundversorgung von Kathetern (Drainagen, PEG-Sonden, Suprapuschischen Blasendrainagen, Infusionskathetern sowie Draht- und Nagelextensionen.

  • Sehr saugfähig
  • Mit Lochstanzung
  • Umgeben von einer netzartigen, glänzenden Polyesterfolie
  • Steril
Produktdetails
Größe
10 x 10 cm
Steril
Ja
Abgabeeinheit
1.0
Pharmazentralnummer
18208557
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

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