Serag-Wiessner SERAFAST® Nahtmaterial ungefärbt DSS-13, 45 cm | 4-0, metric 1.5

Art. Nr.: 156506   |  PZN: 09999034

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: SERA4O15131L
  • 1 Pack  á  24 Stück
  • Resorbierbar
  • Einzeln steril verpackt
  • Ungefärbt

Das absorbierbare, sterile Nahtmaterial SERAFAST® von Serag-Wiessner kommt vor allem bei kurzen Wundheilungsphasen zum Einsatz, bei der ein monofiler Faden gebraucht wird.

292,44 € 292.44 EUR
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Beschreibung

Serag-Wiessner - SERAFAST®

Das SERAFAST® Nahtmaterial von Serag-Wiessner ist ein monofiler Faden, der sich bei Indikationen mit kurzer Wundheilungsphase eignet. Das resorbierbare Nahtmaterial findet in vielen Fachdisziplinen seinen Einsatz. Die Resorption beträgt 50 % nach einer Woche und die völlige Auflösung erfolgt nach ca. 3 Monaten. Das Nahtmaterial wird als Nadel/Faden-Kombination in verschiedenen Ausführungen angeboten und ist nicht eingefärbt.

  • Monofil
  • Steril
  • Ungefärbt
  • Material: Polyglykolsäure-Caprolacton
Produktdetails
Fadenstärke metrisch
1.5
Fadenstärke USP
4-0, metric 1.5
Fadenlänge
45.0 cm
Nadel
DSS-13
Ausführung
DSS-13, 45 cm
Abgabeeinheit
1.0
Pharmazentralnummer
09999034
Steril
Ja
Stückzahl pro Verpackungseinheit
24.0
Verpackungsart
Packung
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.