Paul Hartmann Paul Hartmann

PütterFlex Duo Kurzzugbinde

Art. Nr.: 112958   |  PZN: 03541239

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere sonstige apothekenübliche Produkte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird im Klartext (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt, wobei die Zeichenfolge „PZN“ nicht im Strichcode enthalten ist.

MPN: HART931826
  • 1 Pack  á  2 Stück
  • Mit Verbandklammern
  • Länge: 5 m gedehnt
  • Besonders dünn

Die hautfarbenen PütterFlex Duo sind zwei dünne, bi-elastische Kurzzugbinden für eine sehr starke Kompression.

31,01 € 31.01 EUR
1 Pack  á  2 Stück
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Beschreibung

Hartmann - PütterFlex Duo Kurzzugbinden - Hautfreundlich und atmungsaktiv

Die hautfarbende Kurzzugbinden PütterFlex Duo von Hartmann eignen sich hervorragend für Dauerverbände. Die Kompressionswirkung ist anhaltend und sicher. Bei einer Dehnbarkeit von ca. 90 % besitzt das Binden-Duo einen hohen Arbeits- und niedrigen Ruhedruck. Die Binden sind sehr robust, sterilisierbar und wiederverwendbar.

  • Hautfarben
  • Dehnbarkeit ca. 90%
  • Formstabil und robust
  • Atmungsaktiv und gut hautverträglich
  • Kochfest und sterilisierbar (Dampf A 134°C)
  • Mit dauerhaft aufgedruckter Waschanleitung am Bindenende
  • 100% Baumwolle
  • Größe: 10 cm x 5 m gedehnt
Produktdetails
Abgabeeinheit
1.0
Pharmazentralnummer
03541239
Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf

Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.

Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.

Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.