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Lesedauer: 3 Min.

Das erfahren Sie in diesem Beitrag

  • Warum sollten Sie sich auf das eRezept freuen?
  • Wie läuft der Verordungsprozess mit dem eRezept ab?
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
  • Wie bereiten Sie sich am besten auf das eRezept vor?


Die Ausstellung des eRezepts soll ab dem 1. Januar 2024 zum Standard in deutschen Arztpraxen werden. Daher sollten Sie sich jetzt schon auf die moderne Form des ärztlichen Verschreibungsprozesses vorbereiten.
Da große Veränderungen im Praxisablauf immer Fragen aufwerfen, informieren wir Sie in diesem Blogbeitrag umfassend und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zur optimalen Vorbereitung auf das eRezept.


Warum Sie sich auf die Einführung des eRezepts freuen können

Die flächendeckende Einführung des eRezepts verzögerte sich zunächst aufgrund technischer Schwierigkeiten, die auch zu einer gewissen Skepsis in der Ärzteschaft geführt haben. Da es sich bei der Umstellung vom Papier- auf das eRezept um einen sehr wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens handelt, wird die Ausstellung des eRezepts dennoch in wenigen Monaten verpflichtend. Sofern es nicht wie zuletzt an der Technik scheitert, bietet das eRezept viele Vorteile für Arztpraxen und Patienten, auf die Sie sich freuen können:

  1. Effizienzsteigerungen: Die Zettelwirtschaft in der Praxis gehört der Vergangenheit an. Mit wenigen Klicks ist das eRezept erstellt und wird direkt digital an den Patienten übermittelt. Unnötige Wege, zum Beispiel für die Unterschrift des Arztes, entfallen. Außerdem können Folgerezepte innerhalb eines Quartals digital an die Patienten übermittelt werden. Arztbesuche für Folgerezepte sind damit überflüssig.
  2. Komfort für Ihre Patienten: Patienten müssen keine physischen Rezepte mehr abholen und aufbewahren und können ihre Rezepte einfacher verwalten.
  3. Digitale Dokumentation und Nachverfolgbarkeit: Informationen zu Art und Dosierung von Medikamenten sind digital verfügbar und können, sofern Patienten einwilligen, von verschiedenen Akteuren (Facharzt, Krankenhaus) eingesehen werden. Die Gesundheitsdaten sollen in anonymisierter Form auch der Forschung und der Pharmaindustrie zur Verfügung gestellt werden.
  4. Ein wichtiger Schritt für die digitale Videosprechstunde: Durch die Möglichkeit der digitalen Verordnung von Rezepten wird der Weg zur Videosprechstunde weiter geebnet, denn für das eRezept müssen Patienten nicht mehr in der Praxis erscheinen.

Wie läuft der Verordungsprozess mit dem eRezept ab?

  1. Sie wählen wie bisher in Ihrer Verordnungssoftware das Medikament aus.
  2. Anschließend unterschreiben Sie das Rezept mit Ihrem elektronischen Heilmittelausweis (eHBA) digital am Computer.
  3. Mit Ihrer Unterschrift werden die Daten an einen Server übertragen, von dem die Apotheke das Rezept abruft.
  4. Patienten lösen das Rezept in der Apotheke ein, indem entweder die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenlesegerät der Apotheke gesteckt wird oder indem sie per Smartphone-App einen Code vorzeigen. Wenn Patienten die Daten nicht über die eGK oder die App abrufen können oder ihre Medikamente über eine Versandapotheke bestellen möchten, müssen Sie einen Ausdruck des Rezeptcodes für den Patienten erstellen. Diesen können Sie direkt aus Ihrem Praxisverwaltungssystem erzeugen. Die Daten werden bei allen drei Optionen vom gleichen Server abgerufen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Für die Umstellung auf das eRezept müssen in Ihrer Praxis einige technische Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Der Konnektor muss die Version PTV4+ oder neuer haben.
  2. Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) benötigt das eRezept-Update. Wenden Sie sich ggf. an den Hersteller des PVS.
  3. Für die elektronische Unterschrift des eRezepts wird zwingend ein elektronischer Heilmittelausweis (eHBA) benötigt. Die Bundesärztekammer informiert Sie darüber, wie Sie den elektronischen Heilmittelausweis bestellen und was zu beachten ist.
  4. Empfohlen wird die Einrichtung der Komfortsignatur. Damit können Sie bis zu 250 Mal am Tag unterschreiben, ohne jedes Mal Ihre Signatur-PIN eingeben zu müssen. Der eHBA muss dafür in einem Kartenlesegerät eingesteckt sein.
  5. Für den Ausdruck des Rezeptcodes benötigen Sie einen Drucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi.


Wie bereiten Sie sich am besten auf das eRezept vor?

Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Sie alle zuvor genannten technischen Voraussetzungen erfüllen. Gibt es technische Probleme, die noch behoben werden müssen? Wissen alle Ärzte, wie das elektronische Verordnen funktioniert? Kann die Komfortsignatur genutzt werden? Nutzen Sie die verbleibende Zeit für eine optimale Vorbereitung.

Bevor Sie das eRezept erstmals für echte Patienten ausstellen, sollten Sie es testen. Wie Sie das eRezept testen können, hat die gematik sehr anschaulich erklärt: Anleitung: Wie funktioniert das Test-eRezept?

Vor der Umstellung sollten Sie Ihre Patienten informieren. Bieten Sie z.B. eine Informationsbroschüre an, die erklärt, wie das eRezept in der Apotheke eingelöst werden kann.

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